
(Der Inhaber der Website bzw. wende übernimmt keine Gewährleistung über Richtigkeit und Vollständigkeit des Vertragsinhaltes. Der Vertrag dient nur als Beispiel und kann als Vorlage für die individuelle Vertragsgestaltung der car-sharing Beteiligten genutzt werden. )
Fahrzeug-Leihvertrag
zwischen
Verleiher/Fahrzeughalter:
Name .........................................................
Adresse ......................................................
Geboren am ................................................
Personalausweisnr ........................................
Ausstellungsdatum .............. Behörde ...................
Der Verleiher ist während des Leihzeitraums erreichbar unter: ........................
Entleiher/Fahrzeugnutzer:
Name ......................................................
Anschrift ..................................................
Geboren am .............................................
Personalausweisnr .....................................
Ausstellungsdatum .............. Behörde ................
Führerschein Nr. ..............................................
Der Entleiher ist während des Leihzeitraums erreichbar unter: ...........................
§1
Der Verleiher stellt dem Entleiher das Fahrzeug
Marke: ..........................
Modell: ..........................
Erstzulassung: ..........................
Fahrzeug Kennzeichen: ...........................
unentgeltlich zur Verfügung.
§2
Das Fahrzeug wird vom Verleiher dem Entleiher verliehen für den Zeitraum vom ......................... bis .....................
( ) Die Gesamtfahrstrecke während der Leihdauer wird beschränkt auf .............. km.
( ) Es findet keine Beschränkung der Gesamtfahrstrecke statt.
§3
Das Fahrzeug darf von folgenden Personen genutzt werden:
( ) Nur vom Entleiher persönlich
( ) Von folgenden, weiteren Personen (Name und Anschrift sowie Geburtsdatum angeben):
..................................................................................................................................
..................................................................................................................................
Soweit das Fahrzeug von den oben genannten, weiteren berechtigten Personen genutzt werden darf, trägt der Entleiher dafür die Verantwortung, dass diese die dem Entleiher obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen.
§4
Der Entleiher darf das Fahrzeug:
( ) nur in Deutschland nutzen.
( ) zusätzlich noch in folgenden Staaten nutzen: ................................................................
§5
Im Fahrzeug darf geraucht werden:
( ) ja
( ) nein
§6
Der Verleiher erklärt, dass für das Fahrzeug eine
( ) Haftpflichtversicherung besteht und dass im Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag keine Einschränkung dergestalt vereinbart wurde, dass nur ein bestimmter Fahrerkreis - welchem der Entleiher nicht angehört - erfolgt ist.
( ) eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € ............../
ohne Selbstbeteiligung besteht.
( ) eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € ............../
ohne Selbstbeteiligung besteht.
Der Verleiher erklärt weiter, dass das Fahrzeug betriebsbereit ist und sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
§7
Der Verleiher hat sich davon überzeugt, dass der Entleiher einen zum Führen dieses Fahrzeugs gültigen Führerschein besitzt. Der Entleiher erklärt, dass zum Zeitpunkt der Übergabe kein rechtskräftiges Fahrverbot und/oder kein Führerscheinentzug gegen ihn verhängt wurde. Der Entleiher verpflichtet sich, wenn ihm während der Verleihdauer die Fahrerlaubnis - auch vorläufig - entzogen oder gegen ihn ein Fahrverbot verhängt wird, das Fahrzeug während der Dauer der Leihe nicht mehr zu führen.
§8
Der Entleiher verpflichtet sich, bei der Nutzung des Fahrzeugs die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen zu beachten und die dem Fahrzeughalter obliegenden Pflichten im Hinblick auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu übernehmen.
Der Entleiher verpflichtet sich weiter, die Gebote der Technik zu beachten und das Fahrzeug pfleglich zu behandeln sowie die Betriebsanleitung und die sonstigen Hinweise des Herstellers zu beachten. Werden Wartungen oder Reparaturarbeiten erforderlich, wird sich der Entleiher unverzüglich mit dem Verleiher in Verbindung setzen und nach dessen Anweisungen verfahren.
Der Entleiher verpflichtet sich weiter, Fahrten zu unterlassen, die zu einer übermäßigen Beanspruchung oder Beeinträchtigung des Fahrzeugs führen könnten, wie z.B. das Fahren abseits befestigter Straßen. Die Teilnahme an Autorennen, Wett- oder Testfahrten ist ausdrücklich untersagt. Ebenfalls ausdrücklich untersagt, ist die Nutzung des Fahrzeugs zur entgeltlichen Personen- und/oder Transportbeförderung. Ebenfalls darf eine Weitervermietung nicht erfolgen.
§9
Bei Verkehrsunfällen hat der Entleiher d ie Polizei zu verständigen und auf eine polizeiliche Unfallaufnahme hinzuwirken. Ist eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht möglich, hat der Entleiher einen Unfallbericht vor Ort zu erstellen. Der Entleiher verpflichtet sich darüber hinaus, alle Beweise (z.B. Sammeln von Zeugennamen und -anschriften, Photos von der Unfallstelle) zu sichern, die für die Wahrung der Rechte des Entleihers zweckdienlich sein könnten.
Der Entleiher verpflichtet sich, den Verleiher unverzüglich über den Unfall zu informieren. Im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung verpflichtet sich der Entleiher, fristgemäß vollständige und wahrheitsgemäße Schadensmeldungen gegenüber dem Fahrzeugversicherer abzugeben.
Der Entleiher verpflichtet sich, dem Verleiher sämtliche, aus einem Schadensfall entstehenden Sach- und Vermögensschäden (inklusive Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung) zu ersetzen, soweit diese nicht von Dritten getragen werden. Der Verleiher verpflichtet sich seinerseits – soweit wirtschaftlich sinnvoll – eine eventuell bestehende Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.
Soweit die Inanspruchnahme einer Kasko- oder Haftpflichtversicherung zu einer Prämienerhöhung führt, ist diese vom Entleiher zu tragen.
§10
Bei Pannen ist sofort telefonisch – oder falls dies nicht möglich ist – schriftlich der Verleiher zu verständigen und seine Weisung abzuwarten.
§11
Der Entleiher verpflichtet sich, die Reparaturkosten zu tragen, die von ihm schuldhaft veranlasst worden sind, etwa durch übermäßige Nutzung des Fahrzeugs oder dessen falsche Bedienung. Der Verleiher muss sich einen Abzug „Neu für alt“ anrechnen lassen. Reparaturkosten, die nicht auf einer Fehlbedienung des Fahrzeuges oder auf übermäßigen, fahrbedingten Verschleiß beruhen, trägt
( ) der Verleiher
( ) der Entleiher
( ) Verleiher und Entleiher im prozentualen Verhältnis ... : ...
§12
Der Entleiher verpflichtet sich, für die Leihdauer die Kosten der Kfz-Steuer, Kfz-Haftpflichtversicherung, Öl, Kraftstoff und anfallende Inspektionen zu tragen.
§13
Dieser Vertrag kann vor Ablauf der Vertragslaufzeit von beiden Vertragsparteien
( ) nicht
( ) mit einer Kündigungsfrist von ..... Tagen
( ) ohne Kündigungsfrist
gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von diesen Regelungen unberührt.
§14
Mit Ablauf der Verleihdauer ist das Fahrzeug vom Entleiher in gereinigtem Zustand (innen und außen) zurückzugeben, und zwar – soweit nichts anderes vereinbart – am Wohnsitz des Verleihers, unter Aushändigung sämtlicher überlassenen Schlüssel und Papiere.
§15
Der Entleiher hat zur Sicherung der Ansprüche des Verleihers aus diesem Vertrag
( ) eine Sicherheitsleistung in Höhe von € ......... zu leisten.
( ) keine Sicherheitsleistung zu leisten.
Wenn eine Sicherheitsleistung vereinbart wurde:
( ) Der Verleiher bestätigt, die vereinbarte Sicherheitsleistung am ............ erhalten zu haben.
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Ort, Datum Unterschrift des Verleihers
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Ort, Datum Unterschrift des Entleihers
I. Bestätigung bei Übergabe des Fahrzeugs
Der Entleiher bestätigt die Fahrzeugübergabe am ........ um ......... Uhr bei einem Kilometerstand von ............... km.
Der Verleiher übergibt dem Entleiher
( ) Fahrzeugschein
( ) Grüne Versicherungskarte
.... Fahrzeugschlüssel (Anzahl)
Zum Zeitpunkt der Übergabe weist das Fahrzeug nach den übereinstimmenden Erklärungen der Vertragsparteien
( ) keine Beschädigungen und Mängel auf.
( ) folgende Beschädigungen und Mängel auf:
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Ort, Datum Unterschrift des Verleihers
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Ort, Datum Unterschrift des Entleihers
II. Bestätigung bei Rückgabe des Fahrzeugs
Der Entleiher bestätigt die Fahrzeugrückgabe am ........ um ......... Uhr bei einem Kilometerstand von ............... km.
Der Entleiher gibt dem Verleiher
( ) Fahrzeugschein
( ) Grüne Versicherungskarte
.... Fahrzeugschlüssel (Anzahl)
zurück.
Zum Zeitpunkt der Rückgabe weist das Fahrzeug nach den übereinstimmenden Erklärungen der Vertragsparteien
( ) keine Beschädigungen und Mängel auf.
( ) folgende Beschädigungen und Mängel auf:
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Ort, Datum Unterschrift des Verleihers
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Ort, Datum Unterschrift des Entleihers